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Patientenrechte

Jeder, der sich an eine Gesundheitseinrichtung wendet, hat folgende Rechte:

  1. Recht auf Inanspruchnahme von Leistungen

Vorbeugende und heilende Gesundheitsleistungen, die für ein gesundes Leben erforderlich sind, gerecht und ohne Unterschied nach Religion, Sprache, Herkunft und Geschlecht in Anspruch zu nehmen,

  1. Recht auf Information

Informationen über die Gesundheitseinrichtung, die verfügbaren Leistungen und deren Inanspruchnahme zu erhalten sowie Unterlagen über die eigene Person und die eigenen Erkrankungen einzusehen und zu erhalten,

  1. Recht auf Einwilligung, Ablehnung und Abbruch

Nach ausreichender Aufklärung eine vorgeschlagene Behandlung anzunehmen, abzulehnen oder deren Abbruch zu verlangen,

  1. Recht auf Wahl und Wechsel

Die Gesundheitseinrichtung zu wählen und zu wechseln, die Leistungen der gewählten Einrichtung in Anspruch zu nehmen sowie Identität, Aufgaben und Titel der behandelnden Ärzte und des übrigen Gesundheitspersonals zu erfahren, diese zu wählen und zu wechseln.

  1. Recht auf Privatsphäre

Alle Gesundheitsleistungen in einer vertraulichen Umgebung zu erhalten und die Einhaltung der Regeln zum Schutz der körperlichen und informationellen Privatsphäre unter größtmöglicher Vertraulichkeit zu verlangen.

  1. Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt

Von Neuerungen in Diagnose und Behandlung zu profitieren und in jedem Stadium der Erkrankung so weit wie möglich vor Schmerzen und Leid bewahrt zu werden,

  1. Recht auf Festlegung der Reihenfolge und Achtung der Zeit

Dass die Wartezeit auf eine Leistung festgelegt wird und angemessen ist, dass die Grundbedürfnisse während dieser Zeit gedeckt werden und dass bei Nichtverfügbarkeit einer Leistung eine Überweisung an eine geeignete Einrichtung erfolgt,

  1. Recht auf respektvolle Behandlung

Gesundheitsleistungen freundlich, höflich und einfühlsam in einer sauberen, zeitgemäßen Umgebung zu erhalten,

  1. Recht auf Religionsausübung

Religiöse Pflichten im Rahmen der Möglichkeiten der Einrichtung und der von der Verwaltung getroffenen Vorkehrungen zu erfüllen,

  1. Recht auf Besuch und Begleitung

Nach den von der Einrichtung festgelegten Regeln Besuch zu empfangen und eine Begleitperson zu verlangen,

  1. Recht auf Sicherheits- und Qualitätsstandards

Qualitativ hochwertige und sichere Gesundheitsleistungen zu erhalten und vor Risiken sowie medizinischen Fehlern geschützt zu werden,

  1. Recht auf Beschwerde und Entschädigung

Bei einer Verletzung der eigenen Rechte während der Behandlung Beschwerde einzulegen und bei körperlichem oder psychischem Schaden eine Entschädigung zu erhalten.

Diese Rechte stehen jeder Patientin und jedem Patienten zu.

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